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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Empirion Telekommunikations Services GmbH

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Empirion Telekommunikations Services GmbH

 

1) Auftragsgrundlagen

 

1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der im Auftrag bzw. Bestellung angeführte Dienstleister, Empirion Telekommunikations Services GmbH als Internet Provider (im folgenden kurz "ISP") gegenüber dem Vertragspartner (im folgenden "Kunde") erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom ISP angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ISP. In Katalogen, Prospekten, etc., enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich der ISP diesen ausdrücklich und – außer gegenüber Konsumenten – schriftlich unterworfen hat.

 

1.2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.

1.3) Änderungen der AGB können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage des ISP unter www.empirion.at kundgemacht. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der Verbraucher hat das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen, andernfalls die geänderten AGB von ihm als akzeptiert gelten. Der ISP wird den Verbraucher auf dieses Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

 

1.4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.

 

1.5) Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

1.6) Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn der ISP nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z. B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Password oder Errichtung eines Web-Space) begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats, in dem mit der Leistungserbringung begonnen wurde.

 

1.7) Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den vom ISP für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit dem ISP nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen Kunde und ISP vorausgegangen, so ist er gemäß § 3 KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

1.8) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (zB Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG in bestimmten Fällen, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden sowie bei geöffneter Software. Sofern bei Dienstleistungen der Beginn der Ausführung dem Verbraucher gegenüber binnen 7 Werktagen vereinbart wurde, besteht ebenfalls kein Rücktrittsrecht. Der ISP wird in der betreffenden Vereinbarung auf den Ausschluss des Rücktrittsrechts hinweisen. Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.

 

2) Preise und Zahlung

 

2.1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.

 

2.2) Die Entgelte setzen sich insbesondere aus TK-Leitungskosten, Zusammenschaltungskosten, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen. Der ISP behält sich bei einer Änderung dieser für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Für Verbraucher gilt: Sollten sich die zugrunde liegenden Kosten durch Umstände, die durch den ISP nicht beeinflussbar sind, verändern, erhöht bzw senkt sich das entsprechende Entgelt entsprechend; eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern jedoch nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Weiters behält sich der ISP gegenüber Unternehmern, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechts zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von beim ISP liegenden WWW-Seiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt. Der ISP wird dem Kunden die Preisänderung bekanntgeben; der Kunde kann diesfalls binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten die Preisänderung als vereinbart gilt. Im Falle der Vertragsauflösung durch den Kunden gilt Pkt 3.4.

 

2.3) Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nachhinein, verrechnet werden.

 

2.4) Der ISP ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

 

2.5) Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen auch in diesem Fall verrechnet werden können. Der ISP geht davon aus, dass der Kunde seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.

 

2.6) Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen. In Abänderung dieses Punktes 2.6) gilt für Verbrauchergeschäfte:
Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP ist nur möglich, sofern entweder der ISP zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder vom ISP anerkannt worden ist.

 

2.7) Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen.

3) Vertragsdauer

 

3.1) Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnisse sind auf unbestimmte Zeit oder die in Auftrag oder Bestellung angegebene bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar.

 

3.2) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch den ISP. Der ISP ist daher bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Diensteunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.

 

3.3) Der ISP ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde

·   seine Verpflichtungen gem. Pkt 6.1) bis 6.4) verletzt;

·   trotz Aufforderung des ISPs störende oder nicht zugelassende Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netzanschluss entfernt;

·   die "Netiquette" nicht einhält.

Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen des ISP.

 

3.4) Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. –abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des ISP auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

 

3.5) Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer der ISP zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche dem ISP gegenüber ableiten, zumal § 95 (1) TKG die Speicherung von Inhaltsdaten nur kurzfristig erlaubt, sofern dies aus technischen Gründen erforderlich ist.

 

4) Datenschutz

 

4.1) Der ISP wird aufgrund § 87 (3) und § 92 (1) des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an personenbezogenen Stammdaten des Kundes und Teilnehmers speichern:
akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, e-mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses, außerdem automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des ISP nötig ist.

 

Gemäß § 96 TKG kann der ISP ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse, e-mail-Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichem schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Der Kunde gestattet dem ISP darüberhinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste.

Der ISP wird personenbezogene Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rahmen des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine access-Statistik führen.

 

4.2) Der ISP und seine Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gem. § 88 TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.

 

4.3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der ISP nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von 1 Monat nicht ab, so kann der ISP keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Kunde hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.

 

4.4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der ISP gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der ISP gem § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet sein kann. Handlungen des ISP aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.

 

5) Datensicherheit

 

5.1) Der ISP hat alle technischen möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet der ISP dem Kunde gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

 

5.2) In Abänderung von 5.1) gilt für Verbrauchergeschäfte: die Haftung des ISPs ist ausgeschlossen, wenn dieser oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.

 

6) Besondere Verpflichtungen des Kunden

 

6.1) Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem ISP die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, den ISP vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird der ISP entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde - außer im Fall groben Verschuldens des ISP – den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

 

6.2) Ebenso verpflichtet sich der Kunde, den Zugang zum Internet Personen unter 19 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren.

 

6.3) Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. 1997, in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.

 

6.4) Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für den ISP oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner wenn der Kunde einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz-Wählleitungsaccounts (PPP-Verbindungen) mehrfach nutzen lässt und/oder diese einen überproportionalen Datentransfer aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, den ISP unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

 

6.5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass den ISP keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich der ISP anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird dem ISP Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so kann er berechtigt und zum Schutz der eigenen Kunden verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.

 

7) Nutzung fremder Software

 

7.1) Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten.

 

7.2) Für vom Kunde abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die vom ISP nicht erstellt wurde, kann keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen.

7.3) Jedenfalls hält der Kunde den ISP vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Kunden zur Gänze schad- und klaglos.

 

8) Lieferung und Erstellung von Software

 

8.1) Bei individuell vom ISP erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze beim ISP, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

8.2) Der ISP übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software

·   allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden;

·   mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeiten;

·   weiters dass die die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

 

8.3) Bei jedem Erwerb vom ISP gilt Pkt 7. entsprechend.

 

8.4) Werden vom ISP gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, der der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Das selbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.

 

9) Besondere Bestimmungen für Firewalls

 

9.1) Bei Firewalls, die vom ISP aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, hat dieser mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorzugehen, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass absolute Sicherheit (100 %) und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist.

 

9.2) Die Haftung des ISP für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunde installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist deshalb ausgeschlossen.

 

9.3) In Abänderung von 9.2) gilt bei Verbrauchergeschäften: Im gegebenen Zusammenhang ist die Haftung des ISPs für Sachschäden nur bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen; von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen aus Sachlieferung auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung kann sich der ISP durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie in angemessener Frist befreien.

 

10) Lieferung von Hardware

 

10.1) Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum des ISP.

 

10.2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate.

 

10.3) Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Der ISP kann sich von der gewährleistungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden binnen gesetzter Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise befreien. Bei Sachlieferung kann sich der ISP von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie binnen angemessener Frist befreien.

 

10.4) Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht vom ISP zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des dem ISP nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes durch den ISP bleibt unberührt. Bei Unternehmergeschäften ist das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.

 

10.5) Die vereinbarten Preise gelten ab Lager des ISPs, ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, sowie eine vom ISP gewünschte Transportversicherung besonders verrechnet.

 

10.6) Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

 

10.7) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom ISP bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil der ISP trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die vom ISP angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunde bestelltes Material zurückzuführen sind. Der Kunde haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

11) Bestimmungen bei Dienstleistungen (allgemeinen Internetdienstleistungen und besonderen Pakteten wie ADSL)

 

11.1) Der ISP betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der davon abhängigen Dienstleistungen des ISP kann nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich des ISP. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Der ISP behält sich weiters Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor; bei Verbrauchern sind Einschränkungen nur zulässig, sofern sie ihnen zumutbar sind, sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des ISP unabhängig sind. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. Der ISP haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.

 

11.2) Der ISP haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste des ISPs zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Einstiegsseite des ISP erfolgt.

 

11.3) Die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.

 

11.4) Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung des ISP.

 

11.5) Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Present als vereinbart.

 

11.6) In Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.

 

11.7) Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunde oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

 

11.8) In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence vom ISP beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.

 

12) Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung

 

12.1) Der ISP vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Der ISP fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der ISP dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nicht anderes vereinbart wurde; der ISP verrechnet dem Kunden diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr.

 

12.2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem ISP aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

 

12.3) Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden vom ISP auf Wunsch zugesandt.

 

12.4) Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

 

13) Besondere Bestimmungen Internetdienstleistungen über ADSL-Zugangsleistungen der Telekom Austria AG (TA):

 

13.1) Voraussetzung für die Erbringung von Internet Dienstleistungen via ADSL durch den ISP ist das Bestehen eines Teilnehmeranschlusses des Kunden bei der Telekom Austria AG (Tarifmodelle: Standardtarif, Geschäftstarif 1, 2 oder 3). Über diesen Teilnehmeranschluss können auch Sprachtelefoniedienste in Anspruch genommen werden. Sowohl hinsichtlich der Sprachtelefoniedienste (Grundentgelt sowie im Netz der Telekom Austria ausgelöste Sprachverbindungen) als auch der ADSL Zugangsleistung ist der Kunde Vertragspartner der Telekom Austria AG, die auch die jeweils vereinbarten Entgelte für diese Leistungen direkt mit dem Kunden verrechnet. Im Verhältnis des Kunden zur Telekom Austria AG gelten die „AGB Online“ der Telekom Austria samt der dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen. Die AGB der Telekom Austria sind unter www.telekom.at abrufbar bzw werdem auf Wunsch zugeschickt. Für die ADSL Zugangsleistung wird von der Telekom Austria AG ein Teilbetrag in Rechnung gestellt; in dem vom ISP verrechneten Betrag ist auch die vom ISP erbrachte Leistung „Zugang zum Internet“ enthalten - der Kunde ist diesbezüglich Vertragspartner des ISP.

 

13.2) Umfang der Leistungen des ISP:

 

Der ISP erbringt die nachstehenden Internetdienstleistungen, wenn

·   Eine Vereinbarung zwischen dem ISP und der Telekom Austria darüber besteht;

·   Der Kunde eine Vereinbarung mit der Telekom Austria über die Zurverfügungstellung eines Fernsprechanschlusses (ISDN oder POTS) und der ADSL Zugangsleistung getroffen hat;

·   Der Kunde eine Vereinbarung mit dem ISP über die Erbringung von Internet Dienstleistungen über ADSL-Zugangsleistungen getroffen hat.

 

Der ISP erbringt Internetzugangsdienstleistungen samt den jeweils im Einzelvertrag genannten Zusatzdiensten. vom Standort des ISP bis zum jeweils mit der Telekom Austria AG vereinbarten Übergangspunkt des ISP. Die derzeit angebotene bzw. für dieses Produkt angebotene Datenübertragungskapazität der Telekom Austria AG beträgt max. 512 kbit/s downstream (vom Übergangspunkt des ADSL SERVICE zum Kunden) und max. 64 kbit/s upstream (vom Kunden zum Übergangspunkt des ADSL Service) und basiert auf einem statistischen durchschnittlichen Overbooking Faktor von 1:30. Für die Dimensionierung der Übertragungskapazität vom Übergangspunkt des ADSL Services (Schnittstelle zwischen TELEKOM AUSTRIA und ISP) an, ist der ISP verantwortlich.

 

Störungen, Mängel oder Schäden sind in allen Fällen, gleich ob der Kunde sie bei der Erbringung der Internetzugangsdienstleistungen des ISP oder der ADSL Zugangsleistung der Telekom Austria AG vermutet, zunächst beim ISP zu melden. Die Zuordnung der Störung bzw. Behebung erfolgt in Kooperation durch den ISP und die Telekom Austria AG.

 

13.3) Beendigung des Vertragsverhältnisses:

 

In Abweichung zu den sonst vereinbarten Kündigungsbestimmungen werden hinsichtlich der Erbringung von Internet Dienstleistungen über ADSL-Zugangsleistungen nachstehende Kündigungsregeln vereinbart:

 

Das Vertragsverhältnis kann vom ISP und vom Kunden unter Einhaltung einer einmonatigen Frist (Datum des Einlangens beim ISP) zu jedem Monatsletzten aufgekündigt werden. Die Beendigung der Vereinbarung mit der Telekom Austria AG über die Zurverfügungstellung des Fernsprechanschlusses und/oder der ADSL Zugangsleistungen aus welchem Grunde immer bewirkt auch Beendigung eine des Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und ISP – im Falle der Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechtes dessen - fristlose Auflösung. TELEKOM AUSTRIA .ist insofern Erklärungsempfängerin für den jeweiligen Provider. Wird auf Grund einer von der Telekom Austria AG veranlassten Sperre die ADSL Zugangsleistung der Telekom Austria AG eingestellt, ist der ISP berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Internetzugangsleistungen für die Dauer der Sperre einzustellen. Macht der ISP von diesem Recht keinen Gebrauch, so gebührt ihm ungeachtet der faktischen Unmöglichkeit des Zugangs dennoch das vereinbarte Entgelt.

 

Die Beendigung des Vertragsverhältnisses des Kunden zum ISP bewirkt – außer im Fall des Providerwechsels – auch eine Beendigung der Vereinbarung mit der Telekom Austria AG über die Zurverfügungstellung von ADSL Zugangsleistungen.

 

Beabsichtigt der Kunde einen Wechsel zu einem anderen Provider, so ist auf den Bestellformularen der Hinweis „Providerwechsel“ anzumerken, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auf Grund der von den Providern gewählten unterschiedlichen Vereinbarungen mit der Telekom Austria AG Änderungen in den von der Telekom Austria AG verrechneten Entgelte laut Entgeltbestimmungen für "Online Dienste" erfolgen können und die Telekom Austria für den Umstellungsaufwand im Rahmen des Providerwechsels ein Entgelt verrechnet. Mit dem Providerwechsel erklärt der Kunde rechtsverbindlich sein Einverständnis zu dieser Vertrags- und Entgeltänderung auch gegenüber der Telekom Austria AG, als deren Erklärungsempfänger insoweit der neue Provider angesehen wird. Die jeweiligen Entgelte sind in allen Fällen den von den Vertragsparteien des Kunden aufgelegten Preislisten bzw. den Entgeltbestimmungen der TELEKOM AUSTRIA zu entnehmen.

 

14) Sonstige Bestimmungen

 

14.1) Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

 

14.2) Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen.

 

14.3) Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes vereibart.

 

14.4) Der ISP ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Der ISP ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

 

14.5) Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.