Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Empirion Telekommunikations
Services GmbH
1) Auftragsgrundlagen
1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der im Auftrag bzw. Bestellung
angeführte Dienstleister, Empirion Telekommunikations Services GmbH als
Internet Provider (im folgenden kurz "ISP") gegenüber dem
Vertragspartner (im folgenden "Kunde") erbringt. Die wechselseitigen
Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem
Inhalt des vom ISP angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des ISP. In Katalogen, Prospekten, etc., enthaltene
Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf
ausdrücklich Bezug genommen wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
gelten nur, wenn sich der ISP diesen ausdrücklich und – außer gegenüber
Konsumenten – schriftlich unterworfen hat.
1.2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige
Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform bei
sonstiger Unwirksamkeit.
1.3) Änderungen
der AGB können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende
Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage
des ISP unter www.empirion.at kundgemacht. Änderungen der AGB sind Verbrauchern
gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist,
besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der Verbraucher
hat das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung
über die Änderung zu widersprechen, andernfalls die geänderten AGB von ihm als
akzeptiert gelten. Der ISP wird den Verbraucher auf dieses Widerspruchsrecht
und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
1.4) Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen
den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht
nochmals Bezug genommen werden sollte.
1.5) Die
allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine wirksame, die der
unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten
kommt.
1.6) Ein
Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn der
ISP nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche
Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt
gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.
B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Password
oder Errichtung eines Web-Space) begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen
betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts
u.ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt
ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats, in dem mit der
Leistungserbringung begonnen wurde.
1.7) Hat ein
Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete
Vertragserklärung nicht in den vom ISP für seine geschäftlichen Zwecke dauernd
benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung
mit dem ISP nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages
Besprechungen zwischen Kunde und ISP vorausgegangen, so ist er gemäß § 3 KSchG
berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages
zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Kunde innerhalb
einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt
frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu
seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
1.8) Der
Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im
Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (zB Bestellung per Post oder Fax über
Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen
zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt
mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw im Fall der Erbringung von
Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist
rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein
Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG in bestimmten Fällen, insbesondere bei
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden sowie bei geöffneter
Software. Sofern bei Dienstleistungen der Beginn der Ausführung dem Verbraucher
gegenüber binnen 7 Werktagen vereinbart wurde, besteht ebenfalls kein
Rücktrittsrecht. Der ISP wird in der betreffenden Vereinbarung auf den
Ausschluss des Rücktrittsrechts hinweisen. Tritt der Verbraucher nach § 5e vom
Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.
2) Preise und Zahlung
2.1) Sofern nichts
anderes vereinbart ist, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten
Preise. Diese Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer;
gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.
2.2) Die Entgelte
setzen sich insbesondere aus TK-Leitungskosten, Zusammenschaltungskosten,
Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen. Der
ISP behält sich bei einer Änderung dieser für die Kalkulation relevanten Kosten
eine Änderung des Entgelts vor. Für Verbraucher gilt: Sollten sich die zugrunde
liegenden Kosten durch Umstände, die durch den ISP nicht beeinflussbar sind,
verändern, erhöht bzw senkt sich das entsprechende Entgelt entsprechend; eine
Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern jedoch nicht für Leistungen verlangt
werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Weiters
behält sich der ISP gegenüber Unternehmern, unbeschadet allfälliger
Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechts zur vorzeitigen
Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor,
wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von beim ISP liegenden WWW-Seiten
des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen
des Kunden kommt. Der ISP wird dem Kunden die Preisänderung bekanntgeben; der
Kunde kann diesfalls binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die
Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten die Preisänderung als
vereinbart gilt. Im Falle der Vertragsauflösung durch den Kunden gilt Pkt 3.4.
2.3) Sofern nicht
anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge
fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im
Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw.
Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im vorhinein,
laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nachhinein, verrechnet werden.
2.4) Der ISP ist
bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung
notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. ab dem Tag des
Verzuges zu verrechnen.
2.5) Bei Bezahlung mittels
Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht
gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen
bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen auch in diesem Fall
verrechnet werden können. Der ISP geht davon aus, dass der Kunde seine
Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.
2.6) Die Gegenverrechnung mit
offenen Forderungen gegenüber dem ISP und die Einbehaltung von Zahlungen
aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter Forderungen des Kunden,
ist ausgeschlossen. In Abänderung dieses Punktes 2.6) gilt für
Verbrauchergeschäfte:
Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP ist nur möglich,
sofern entweder der ISP zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen
Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung
des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder vom ISP anerkannt worden
ist.
2.7) Rechte des Kunden, seine
vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der
Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen
Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen.
3) Vertragsdauer
3.1) Zwischen den
Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge über den Bezug von Dienstleistungen
oder sonstigen Dauerschuldverhältnisse sind auf unbestimmte Zeit oder die in
Auftrag oder Bestellung angegebene bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren
Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die
ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche
Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt
werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der
Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und
rechtzeitig hingewiesen werden. Ist keine Vereinbarung über einen
Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge
unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten
schriftlich kündbar.
3.2) Die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der
Leistungen durch den ISP. Der ISP ist daher bei Zahlungsverzug nach erfolgloser
Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer
Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Diensteunterbrechung oder
Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur
Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.
3.3) Der ISP ist
weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw.
-abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm
zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar
macht, insbesondere wenn der Kunde
·
seine Verpflichtungen gem. Pkt 6.1) bis
6.4) verletzt;
·
trotz Aufforderung des ISPs störende
oder nicht zugelassende Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netzanschluss
entfernt;
·
die "Netiquette" nicht
einhält.
Die Entscheidung zwischen
Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung
andererseits, liegt im freien Ermessen des ISP.
3.4) Sämtliche Fälle sofortiger
Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. –abschaltung, die aus einem
Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch
des ISP auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum
nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen unberührt.
3.5) Der Kunde wird ausdrücklich
darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem
Grunde immer der ISP zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr
verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit
gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und
Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt
daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der
Kunde daher keinerlei Ansprüche dem ISP gegenüber ableiten, zumal § 95 (1) TKG
die Speicherung von Inhaltsdaten nur kurzfristig erlaubt, sofern dies aus
technischen Gründen erforderlich ist.
4) Datenschutz
4.1) Der ISP wird aufgrund § 87
(3) und § 92 (1) des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an personenbezogenen
Stammdaten des Kundes und Teilnehmers speichern:
akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse,
e-mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung,
Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung
des Vertragsverhältnisses, außerdem automationsunterstützt verarbeiten und bei
Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere
Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des ISP nötig ist.
Gemäß § 96 TKG kann der ISP ein
öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen
Grad, Firma, Adresse, e-mail-Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf
ausdrücklichem schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz
oder teilweise zu unterbleiben. Der Kunde gestattet dem ISP darüberhinaus die
Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste.
Der ISP wird personenbezogene
Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung
von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP,
sämtliche andere Logfiles im Rahmen des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen
Verpflichtung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener
Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen
eine access-Statistik führen.
4.2) Der ISP und seine
Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gem. § 88 TKG und den
Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten
der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen
Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und
Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.
4.3) Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass der ISP nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den
Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder
abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von 1 Monat nicht
ab, so kann der ISP keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der
Kunde hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.
4.4) Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass der ISP gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung
des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzunehmen. Ebenso nimmt
der Kunde zur Kenntnis, dass der ISP gem § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur
Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet sein kann. Handlungen des
ISP aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.
5) Datensicherheit
5.1) Der ISP hat alle
technischen möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihm
gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art
und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu
bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet der ISP dem Kunde gegenüber
nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
5.2) In Abänderung von 5.1) gilt
für Verbrauchergeschäfte: die Haftung des ISPs ist ausgeschlossen, wenn dieser
oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht
fahrlässig verschuldet hat.
6) Besondere Verpflichtungen des
Kunden
6.1) Der Kunde wird ausdrücklich
auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das
Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen
strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung
und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw.
untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu
beachten und gegenüber dem ISP die alleinige Verantwortung für die Einhaltung
dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, den ISP
vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in
den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder
außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird, insbesondere
durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung
(§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem
Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330
ABGB). Wird der ISP entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die
Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt
verantwortliche Kunde - außer im Fall groben Verschuldens des ISP – den Einwand
unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
6.2) Ebenso verpflichtet sich
der Kunde, den Zugang zum Internet Personen unter 19 Jahren nicht, oder nur
unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren.
6.3) Der Kunde nimmt weiters die
Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. 1997, in der geltenden
Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur
Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des
Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen
sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.
6.4) Der Kunde verpflichtet sich
überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur
Beeinträchtigung Dritter führt, oder für den ISP oder andere Rechner
sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere
unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder
jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten,
Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner wenn der
Kunde einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz
überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz-Wählleitungsaccounts
(PPP-Verbindungen) mehrfach nutzen lässt und/oder diese einen
überproportionalen Datentransfer aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich weiters
bei sonstigem Schadenersatz, den ISP unverzüglich und vollständig zu
informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste
gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
6.5) Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass den ISP keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport
trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich der ISP
anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird dem
ISP Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so kann er berechtigt und
zum Schutz der eigenen Kunden verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden
anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.
7) Nutzung fremder Software
7.1) Bei Abruf lizenzierter
Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die
ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest
einzuhalten.
7.2) Für vom Kunde abgerufene
Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware"
qualifiziert ist und die vom ISP nicht erstellt wurde, kann keinerlei Gewähr
übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen
Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede
Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu
unterlassen.
7.3) Jedenfalls hält der Kunde
den ISP vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Kunden zur
Gänze schad- und klaglos.
8) Lieferung und Erstellung von
Software
8.1) Bei individuell vom ISP
erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete
Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf
den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine
Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation
verbleiben zur Gänze beim ISP, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8.2) Der ISP übernimmt keine
Gewähr dafür, dass die gelieferte Software
·
allen Anforderungen des Kunden
entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben
worden;
·
mit anderen Programmen des Kunden
zusammenarbeiten;
·
weiters dass die die Programme
ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben
werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf
reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion
beschränkt.
8.3) Bei jedem Erwerb vom ISP
gilt Pkt 7. entsprechend.
8.4) Werden vom ISP gleichzeitig
Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den
Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, der der Nutzung oder Lieferung
der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Das selbe gilt hinsichtlich
vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten
Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die
Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare
Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.
9) Besondere Bestimmungen für
Firewalls
9.1) Bei Firewalls, die vom ISP
aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, hat dieser mit größtmöglicher
Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorzugehen, weist jedoch
gleichzeitig darauf hin, dass absolute Sicherheit (100 %) und volle
Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist.
9.2) Die Haftung des ISP für
Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunde installierte, betriebene oder
überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist
deshalb ausgeschlossen.
9.3) In Abänderung von 9.2) gilt
bei Verbrauchergeschäften: Im gegebenen Zusammenhang ist die Haftung des ISPs
für Sachschäden nur bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen; von
gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen aus Sachlieferung auf Vertragsaufhebung
oder Preisminderung kann sich der ISP durch Austausch einer mangelhaften Sache
gegen eine mängelfreie in angemessener Frist befreien.
10) Lieferung von Hardware
10.1) Gelieferte Waren stehen
bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum des ISP.
10.2) Sofern nicht anders
vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate.
10.3) Gewährleistungspflichtige
Mängel werden nach dem Ermessen des ISP entweder durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich
ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen
von Dritten vorgenommen wurden. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Der ISP kann
sich von der gewährleistungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung einer
angemessenen Preisminderung durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden
binnen gesetzter Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise befreien.
Bei Sachlieferung kann sich der ISP von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen
auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch
einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie binnen angemessener Frist
befreien.
10.4) Tritt der Kunde aus
Gründen, die nicht vom ISP zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt
ein Schadenersatz in der Höhe des dem ISP nachweisbar entstandenen Aufwandes,
zumindest aber von 20 % des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das
Recht auf Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes durch den ISP bleibt
unberührt. Bei Unternehmergeschäften ist das richterliche Mäßigungsrecht
ausgeschlossen.
10.5) Die vereinbarten Preise
gelten ab Lager des ISPs, ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im
Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde.
Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, sowie eine vom ISP
gewünschte Transportversicherung besonders verrechnet.
10.6) Gewährleistungsansprüche
setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich
und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte.
10.7) Von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom ISP bewirkter Anordnung und
Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte
vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und
fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil der
ISP trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen
angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung
der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung
über die vom ISP angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung
ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die
auf vom Kunde bestelltes Material zurückzuführen sind. Der Kunde haftet nicht
für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und
chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht
auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
11) Bestimmungen bei
Dienstleistungen (allgemeinen Internetdienstleistungen und besonderen Pakteten
wie ADSL)
11.1) Der ISP betreibt die
angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt,
Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht
möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die
gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass
gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die ständige
Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der davon abhängigen
Dienstleistungen des ISP kann nicht zugesichert werden und entzieht sich dem
Einflussbereich des ISP. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt
nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache
in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze
unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use
Policy). Der ISP behält sich weiters Einschränkungen wegen eigener
Kapazitätsgrenzen vor; bei Verbrauchern sind Einschränkungen nur zulässig,
sofern sie ihnen zumutbar sind, sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen
beruhen, die vom Willen des ISP unabhängig sind. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen
der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten
kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung
der Internetdienstleistungen kommen. Der ISP haftet für derartige Ausfälle
nicht, sofern sie nicht von ihm verschuldet wurden. Im übrigen gelten die
allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern
bleiben unberührt. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder
unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung
aus wichtigem Grund unberührt.
11.2) Der ISP haftet nicht für
den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die
vertraglichen Dienste des ISPs zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn
der Zugang über einen Link von der Einstiegsseite des ISP erfolgt.
11.3) Die Haftung des ISP für
leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird
generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung des
ISP für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.
11.4) Die Nutzung der
vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe
dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und – außer
gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung des ISP.
11.5) Soweit nicht ausdrücklich
anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services
der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Present als
vereinbart.
11.6) In Nutzungsverträgen für
Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als diese
Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.
11.7) Der Kunde ist
verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die
durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunde oder durch
Weitergabe an Dritte entstehen.
11.8) In den angeführten Preisen
nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis
zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Vertragspartners
anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen
Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence vom ISP beigestellt
werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten
für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point
of Presence erreicht werden.
12) Besondere Bestimmungen bei
Domainregistrierung
12.1) Der ISP vermittelt und
reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern
die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at
und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für
sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Der ISP fungiert
hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages
als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis
für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen
dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die
der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der ISP dem Kunden
verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei nicht von der
nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der
Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nicht anderes vereinbart wurde; der
ISP verrechnet dem Kunden diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die
benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr.
12.2) Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht
automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem ISP aufgelöst wird, sondern der
Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
12.3) Bezogen auf die Domain
gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter
www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese
werden dem Kunden vom ISP auf Wunsch zugesandt.
12.4) Der ISP ist nicht zur
Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher
Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen
Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen
schad- und klaglos halten.
13)
Besondere Bestimmungen Internetdienstleistungen über ADSL-Zugangsleistungen der
Telekom Austria AG (TA):
13.1) Voraussetzung für die
Erbringung von Internet Dienstleistungen via ADSL durch den ISP ist das Bestehen eines
Teilnehmeranschlusses des Kunden bei der Telekom Austria AG (Tarifmodelle:
Standardtarif, Geschäftstarif 1, 2 oder 3). Über diesen Teilnehmeranschluss
können auch Sprachtelefoniedienste in Anspruch genommen werden. Sowohl hinsichtlich
der Sprachtelefoniedienste (Grundentgelt sowie im Netz der Telekom Austria
ausgelöste Sprachverbindungen) als auch der ADSL Zugangsleistung ist der Kunde
Vertragspartner der Telekom Austria AG, die auch die jeweils vereinbarten
Entgelte für diese Leistungen direkt mit dem Kunden verrechnet. Im Verhältnis
des Kunden zur Telekom Austria AG gelten die „AGB Online“ der Telekom Austria
samt der dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen. Die AGB
der Telekom Austria sind unter www.telekom.at
abrufbar bzw werdem auf Wunsch zugeschickt. Für die ADSL Zugangsleistung
wird von der Telekom Austria AG ein Teilbetrag in Rechnung gestellt; in dem vom
ISP verrechneten Betrag ist auch die vom
ISP erbrachte Leistung „Zugang zum Internet“ enthalten - der Kunde ist
diesbezüglich Vertragspartner des ISP.
13.2) Umfang der
Leistungen des ISP:
Der ISP erbringt die
nachstehenden Internetdienstleistungen, wenn
·
Eine Vereinbarung zwischen dem ISP und
der Telekom Austria darüber besteht;
·
Der Kunde eine Vereinbarung mit der
Telekom Austria über die Zurverfügungstellung eines Fernsprechanschlusses (ISDN
oder POTS) und der ADSL Zugangsleistung getroffen hat;
·
Der Kunde eine Vereinbarung mit dem ISP
über die Erbringung von Internet Dienstleistungen über ADSL-Zugangsleistungen
getroffen hat.
Der ISP erbringt
Internetzugangsdienstleistungen samt den jeweils im Einzelvertrag genannten
Zusatzdiensten. vom Standort des ISP bis zum jeweils mit der Telekom Austria AG
vereinbarten Übergangspunkt des ISP. Die
derzeit angebotene bzw. für dieses Produkt angebotene
Datenübertragungskapazität der Telekom Austria AG beträgt max. 512 kbit/s
downstream (vom Übergangspunkt des ADSL SERVICE
zum Kunden) und max. 64 kbit/s upstream (vom Kunden zum Übergangspunkt
des ADSL Service) und basiert auf einem statistischen durchschnittlichen
Overbooking Faktor von 1:30. Für die Dimensionierung der Übertragungskapazität
vom Übergangspunkt des ADSL Services (Schnittstelle zwischen TELEKOM AUSTRIA
und ISP) an, ist der ISP verantwortlich.
Störungen, Mängel oder Schäden
sind in allen Fällen, gleich ob der Kunde sie bei der Erbringung der
Internetzugangsdienstleistungen des ISP oder der ADSL Zugangsleistung der
Telekom Austria AG vermutet, zunächst beim ISP zu melden. Die Zuordnung der
Störung bzw. Behebung erfolgt in Kooperation durch den ISP und die Telekom
Austria AG.
13.3) Beendigung
des Vertragsverhältnisses:
In Abweichung zu den sonst
vereinbarten Kündigungsbestimmungen werden hinsichtlich der Erbringung von
Internet Dienstleistungen über ADSL-Zugangsleistungen nachstehende
Kündigungsregeln vereinbart:
Das
Vertragsverhältnis kann vom ISP und vom Kunden unter Einhaltung einer
einmonatigen Frist (Datum des Einlangens beim ISP) zu jedem Monatsletzten
aufgekündigt werden. Die Beendigung der Vereinbarung mit der Telekom Austria AG
über die Zurverfügungstellung des Fernsprechanschlusses und/oder der ADSL
Zugangsleistungen aus welchem Grunde immer bewirkt auch Beendigung eine des
Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und ISP – im Falle der Ausübung eines
gesetzlichen Rücktrittsrechtes dessen - fristlose Auflösung. TELEKOM AUSTRIA
.ist insofern Erklärungsempfängerin für den jeweiligen Provider. Wird auf Grund
einer von der Telekom Austria AG veranlassten Sperre die ADSL Zugangsleistung
der Telekom Austria AG eingestellt, ist der ISP berechtigt, nicht aber
verpflichtet, die Internetzugangsleistungen für die Dauer der Sperre
einzustellen. Macht der ISP von diesem Recht keinen Gebrauch, so gebührt ihm
ungeachtet der faktischen Unmöglichkeit des Zugangs dennoch das vereinbarte
Entgelt.
Die Beendigung des
Vertragsverhältnisses des Kunden zum ISP bewirkt – außer im Fall des
Providerwechsels – auch eine Beendigung der Vereinbarung mit der Telekom
Austria AG über die Zurverfügungstellung von ADSL Zugangsleistungen.
Beabsichtigt der Kunde einen
Wechsel zu einem anderen Provider, so ist auf den Bestellformularen der Hinweis
„Providerwechsel“ anzumerken, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auf Grund der von den
Providern gewählten unterschiedlichen Vereinbarungen mit der Telekom Austria AG
Änderungen in den von der Telekom
Austria AG verrechneten Entgelte laut Entgeltbestimmungen für "Online
Dienste" erfolgen können und die Telekom Austria für den
Umstellungsaufwand im Rahmen des Providerwechsels ein Entgelt verrechnet. Mit dem
Providerwechsel erklärt der Kunde rechtsverbindlich sein Einverständnis zu
dieser Vertrags- und Entgeltänderung auch gegenüber der Telekom Austria AG, als
deren Erklärungsempfänger insoweit der neue Provider angesehen wird. Die
jeweiligen Entgelte sind in allen Fällen den von den Vertragsparteien des
Kunden aufgelegten Preislisten bzw. den Entgeltbestimmungen der TELEKOM AUSTRIA
zu entnehmen.
14) Sonstige Bestimmungen
14.1) Soweit gesetzlich nicht
ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen
Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und
nicht zwingender Verweisungsnormen.
14.2) Alle dieses
Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben
schriftlich zu erfolgen.
14.3) Für eventuelle
Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit
des am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes vereibart.
14.4) Der ISP ist ermächtigt,
seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem
Dritten zu überbinden. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für
Verbrauchergeschäfte gilt: Der ISP ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen
mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
14.5) Der Kunde
hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt
gegebene Anschrift gesandt wurden.